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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Elternberatung bei Scheidung

Nützliche Hinweise zur

Elternberatung vor einvernehmlicher
Scheidung 

(verpflichtend gem.§ 95 Abs. 1a AußStrG)

Elternberatung Scheidung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
(gem.§ 95 Abs. 1a AußStrG)

Was ist die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung?

Bei den meisten Scheidungen gelingt es, im Vorfeld Einvernehmen über die Scheidungsfolgen (z.B. Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil, Unterhalt) zu erzielen.​ Aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen bedeutet dies für Kinder oft einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation.

 

Die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung soll sicherstellen, dass Eltern sich der Auswirkungen der Trennung auf ihre Kinder bewusst sind und lernen, wie sie diese bestmöglich unterstützen können.

Das Kind im Mittelpunkt der Elternberatung

Mit der Trennungssituation erleben Kinder den Verlust der vertrauten Familienstruktur und müssen sich an eine neue Realität gewöhnen, was zu einem Wechselbad der Gefühle führen kann. In dieser Zeit fühlen sich Kinder häufig ohnmächtig und hilflos, da sie wenig Kontrolle über die Geschehnisse haben. Gefühle von Wut und Scham können aufkommen, da sie die Veränderungen und die damit verbundenen Konflikte nicht verstehen.

Zusätzlich können Schuldgefühle und Ängste auftreten, insbesondere die Angst, einen Elternteil zu verlieren oder dass sie selbst für die Trennung verantwortlich sind. Diese schwierige Zeit bringt oft Loyalitätskonflikte mit sich, da die Kinder das Gefühl haben, sich zwischen den Elternteilen entscheiden zu müssen. Schließlich erfordert die neue Familiensituation eine umfassende Neuorientierung im Familienleben, bei der die Kinder lernen müssen, sich in den veränderten Beziehungen zurechtzufinden.

Ziel der Elternberatung

Damit Eltern darüber sensibilisiert werden, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Elternberatung. 

Im Rahmen der einmaligen Elternberatung wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Scheidung der Eltern

  • bei Kindern immer das Erleben eines massiven Verlusts bedeutet (auch wenn in gewisser Hinsicht in der aktuellen Lebenssituation des Kindes eventuell eine Form von Entspannung eingetreten ist),

  • einen schmerzlichen Einschnitt in die Lebenssituationen der Kinder bedeutet und immer eine Fülle von Gefühlen, Ängsten und Konflikten verursacht,

  • Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham bei Kindern auslöst und

  • Kinder mit Schuldgefühlen belastet, da sie davon ausgehen, dass „eigenes, kindliches Fehl-Verhalten“ der mögliche Grund für die Trennung gewesen sein könnte,

  • Ängste auslöst, den Elternteil – der eventuell weggeht oder nicht mehr so 
    häufig da ist – (ganz) zu verlieren,

  • Loyalitätskonflikte verursacht und Kinder versuchen, auf der einen und der anderen Seite jedes Elternteils zu stehen und den Vorstellungen des jeweiligen Elternteils zu entsprechen.​​

Fazit zur Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Um Eltern in der sensiblen Phase der Trennung zu unterstützen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Elternberatung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) erhalten Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen und Ängste von Kindern. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Zusätzlich werden in der Elternberatung praktische Tipps und Strategien vermittelt, um den Kindern in dieser schwierigen Zeit Stabilität und Sicherheit zu bieten. Diese Beratung hilft Eltern, die Bedürfnisse ihrer Kinder besser zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.​ 

 

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Elternberatung, die dem Gericht vorgelegt werden muss.​

(Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG)

Siehe dazu:

https://www.trennungundscheidung.at

https://www.justiz.gv.at

Adresse

Hallegger Straße 279

9061 Klagenfurt

(Eingang IFE)

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