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Honorar

"Ihre Anliegen in besten Händen"

Hier stehen Sie und Ihre Anliegen im Mittelpunkt.

 

Die Honorarkosten für Ihre kompetente und individuelle Beratung ist abhängig von der vereinbarten Leistung und entnehmen Sie bitte nebenstehender Aufschlüsselung.

Erstberatung - Fragen zu Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht, Erziehungsfragen etc.

Ich biete ein kostenloses persönliches oder telefonisches Erstgespräch (Dauer: 10-15 Minuten) an, in dem Sie eine Erstinformation über Ihr Anliegen erhalten. Sie können sich auch Kenntnis darüber verschaffen, ob das Beratungsangebot Ihren Vorstellungen und Erwartungen entspricht. In den kostenlosen Erstgesprächen kann Ihnen jedoch nur ein grober Überblick gegeben werden.

Ich bitte auch um Verständnis, dass im Zuge der Erstberatung keine Dokumente geprüft werden können.

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KOSTENFREI (Dauer: 10-15 Minuten)

2

Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten

(Obsorge, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort etc.)

​Typische Inhalte können sein:

  • ​Ausführliche Analyse des individuellen Sachverhalts und Aufklärung über Rechte und Pflichten

  • Zieldefinition und Entwicklung einer Strategie bzw. Handlungsoptionen betr. der Obsorge, hauptsächlichen Aufenthaltsortes und Regelung der Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil

  • Erörterung und Planung der Vorgehensweise

  • Vorbereitung auf einzelne Schritte des Verfahrens

  • Beratung im Umgang mit dem Kind und dem anderen Elternteil 

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EUR 90,00 pro Einheit (50 Minuten)

EUR 150,00 Tarif "Doppeleinheit" (90 Minuten)

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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

(gem. § 95 Abs. 1a AußStrG)

EUR 60,00 pro Stunde und Person bei Paarberatung

EUR 95,00 pro Stunde und Person bei Einzelberatung

EUR 40,00 pro Stunde und Person bei Gruppenberatung

4

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
(gem. § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG)

EUR 75,00 pro Stunde und Person bei Paarberatung

EUR 120,00 pro Stunde und Person bei Einzelberatung

Tarif "Doppelstunde" auf Anfrage

5

Erinnerungskontakte

Dieses Angebot wird exklusiv über das IFE-Institut für Familienentwicklung angeboten.

Siehe: https://www.ife-ktn.at

6

Supervision / Seminare 

Auf Anfrage und nach Absprache.

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Sachverständigengutachten

Werden idR direkt mit den auftraggebenden Gerichten abgerechnet.

Vereinbarte Termine müssen einen Werktag vorher abgesagt werden, ansonsten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Abstraktes Licht und Schatten

Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden, die Ihnen helfen!

Vertrauen Sie auf erfahrene Expertise in entscheidenden Momenten. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und gemeinsam entwickeln wir die optimalen Lösungen für Ihre aktuellen Herausforderungen.

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